Psychotherapeutische Gutachten in WienPsychotherapeutische Gutachten & fachliche Stellungnahmen

Fachlich fundierte psychotherapeutische Gutachten und Stellungnahmen zu klar definierten Fragestellungen – für Privatpersonen, Rechtsanwält:innen, Institutionen und Behörden, die psychische Belastungen und Beziehungskonstellationen nachvollziehbar dokumentiert benötigen.

 

Fachliche Expertise

Die Gutachten werden von Dr. Anie Gyane erstellt – Psychotherapeutin mit forensischer Praxiserfahrung, Schwerpunkt auf Bindungsdynamiken, Trauma und Beurteilung psychischer Funktionsfähigkeit, sowie fundiertem Verständnis für juristische Abläufe und Aktenlogik.

Meine gutachterliche Kompetenz gründet auf einem breiten fachlichen Fundament, das klinische Praxis, forensische Erfahrung, wissenschaftliche Ausbildung und juristisches Vorverständnis verbindet:

Klinische Praxis & forensische Erfahrung

  • Psychotherapeutin in freier Praxis seit 2020 – Schwerpunkte: Bindung, Beziehungsdynamiken, Trauma, Wiederholungsmuster, stressassoziierte Erkrankungen

  • Forensische Suchttherapie und Arbeit mit Justizklient:innen (Verein Grüner Kreis, 2020–2021) – inklusive strukturierter Berichtlegung, Justizberichte und interdisziplinärer Fallarbeit

  • Psychotherapeutische Praktika in forensisch-psychiatrischen Einrichtungen: Forensisch Therapeutisches Zentrum Wien (Pro Mente Plus), Abteilung für forensische Akutpsychiatrie und Begutachtung am Otto-Wagner-Spital Wien sowie Akutpsychiatrie am Kaiser-Franz-Josef-Spital Wien

Wissenschaftliche Ausbildung & Fallanalysekompetenz

  • Doktoratstudium Psychotherapiewissenschaft (Sigmund Freud Privatuniversität Wien) – Dissertationsschwerpunkt: Wiederholungszwang in der Partnerwahl, psychodynamische Bindungsmuster, qualitative Fallanalyse auf Basis semi-strukturierter Interviews

  • Magisterarbeit: psychodynamische Analyse von Beziehungsende und Trennungsprozessen

  • Die wissenschaftlichen Arbeiten schärfen die Kompetenz zur strukturierten Fallanalyse, zur Rekonstruktion komplexer Muster und zur nachvollziehbaren schriftlichen Ableitung fachlicher Schlussfolgerungen – Kernkompetenzen jedes Gutachtens

Juristisches Vorverständnis & Aktenlogik

  • Lehre als Kanzleiassistentin in einer Rechtsanwaltskanzlei. Praxisnahes Verständnis für juristische Abläufe, Aktenführung und die formalen Anforderungen an schriftliche Stellungnahmen im rechtlichen Kontext

  • Sachbearbeiterin in der Pensionsversicherungsanstalt (2012–2017) – Erfahrung mit behördlicher Dokumentationslogik, Aktenpräzision und institutionellen Anforderungen an Schriftsprache

Fachliche Spezialisierungen

  • Bindung & Beziehungsdynamiken: bindungsbezogene Fallanalyse, Wiederholungszwang, Beziehungssysteme

  • Trauma & Stressregulation: Einordnung stress- und traumaassoziierter Symptomatik, Regulationsstörungen, Verlauf und Prognose mit transparenten Limitationen

  • Psychosomatische Zusammenhänge: klinische Einordnung körperlicher Stressfolgen im psychosomatischen Zusammenhang

  • Klinische Exploration & Funktionsbeurteilung: strukturierte Anamnese, klinischer Befund, funktionale Ableitungen zu Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit

  • Integrative Psychotherapie (VT & psychodynamisch): evidenzbasierte Interventionen kombiniert mit tiefenpsychologischer Struktur- und Beziehungsperspektive

 

Wofür Gutachten & Stellungnahmen dienen

Psychotherapeutische Gutachten und fachliche Stellungnahmen dienen der präzisen Einordnung klar definierter psychotherapierelevanter Fragestellungen.
Sie sind hilfreich, wenn psychische Belastungen, Beziehungskonstellationen, Stressfolgen, Funktionsfähigkeit oder psychodynamische Zusammenhänge in einem privaten, anwaltlichen, institutionellen oder behördlichen Kontext nachvollziehbar dargestellt werden sollen.

Psychotherapeutische Gutachten untersuchen und beurteilen psychosozial und/oder psychosomatisch bedingte Verhaltensänderungen, Leidenszustände und deren biografische und beziehungsdynamische Hintergründe.
Sie strukturieren komplexe biografische, psychische und psychosoziale Zusammenhänge, formulieren diese verständlich und leiten die fachliche Einschätzung transparent aus den erhobenen Informationen ab.

 

Wer anfragen kann

Gutachten und Stellungnahmen sind insbesondere sinnvoll für:

  • Privatpersonen mit klar umrissener Fragestellung (z. B. im Kontext von Krankheit, Belastung, Trennung, beruflichen Veränderungen)

  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, etwa zur Vorbereitung oder Begleitung von Verfahren, als strukturierte Grundlage für Verhandlungen oder zur Einschätzung psychischer Belastungslagen

  • Institutionen, Behörden und soziale Einrichtungen, die psychische und psychosoziale Zusammenhänge nachvollziehbar dokumentiert benötigen

  • Mediatorinnen und Mediatoren, wenn psychische Belastungsfaktoren, Bindungsdynamiken oder Stressfolgen im Rahmen eines Mediationsverfahrens besser verständlich werden sollen

 

Schwerpunkte meiner gutachterlichen Tätigkeit

In meiner gutachterlichen Arbeit konzentriere ich mich insbesondere auf:

  • Trennung, Beziehungskonflikte und familiäre Belastungssituationen – Einschätzung von Beziehungsdynamiken, Konfliktmustern und deren Auswirkungen auf die Beteiligten

  • Pflegschaftsnahe Fragestellungen – Einordnung von Bindungsdynamiken, Belastungsverläufen und psychischer Stabilität erwachsener Bezugspersonen im Kontext von Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren

  • Emotionaler Missbrauch und psychische Gewalt – Einordnung chronischer und subtiler Belastungsmuster sowie deren Auswirkungen auf Funktionsniveau, Selbstwahrnehmung und Beziehungsfähigkeit

  • Arbeitsrechtliche und berufliche Belastungskontexte – Einschätzung psychischer Belastungsfolgen, Erschöpfung und Arbeitsfähigkeit, etwa bei Mobbing, Burnout oder berufsbedingten Traumatisierungen

  • Komplexe Trauma- und Bindungsfolgen – psychodynamische Einordnung traumatischer Erfahrungen, Wiederholungsmuster und biografischer Hintergründe

 

Typische Fragestellungen

Je nach Auftrag kann es zum Beispiel um folgende Fragen gehen:

  • In welchem Zusammenhang stehen bestimmte biografische Erfahrungen, Beziehungsmuster oder traumatische Erlebnisse mit aktuellen psychischen Belastungen?

  • Wie lässt sich die aktuelle psychische Stabilität, Belastbarkeit und Funktionsfähigkeit fachlich einordnen?

  • Welche Bindungs- und Beziehungskonstellationen wirken im Kontext von Trennung, familiären Konflikten oder pflegschaftsnahen Fragen belastend oder stabilisierend?

 

Vorgehensweise und Qualitätssicherung

Die Erstellung eines Gutachtens umfasst in der Regel:

1. Auftragsklärung
Zu Beginn wird die Fragestellung präzise formuliert. Es wird geklärt, wofür das Dokument benötigt wird, welche Unterlagen vorliegen und welche psychotherapeutischen Aspekte beurteilt werden können.

2. Unterlagen und Exploration
Relevante Dokumente, Vorbefunde, Verlaufsschilderungen oder andere Materialien werden gesichtet. Ergänzend erfolgen strukturierte explorative Gespräche; je nach Fragestellung können zusätzliche psychotherapeutische oder klinisch‑psychologische Verfahren sinnvoll sein.

3. Fachliche Einordnung und schriftliche Ausarbeitung
Die erhobenen Informationen werden psychotherapeutisch eingeordnet und in einer klar gegliederten schriftlichen Stellungnahme festgehalten. Die Schlussfolgerungen werden nachvollziehbar begründet und auf die vereinbarte Fragestellung bezogen.

Ziel ist ein Gutachten, das fachlich fundiert, sprachlich verständlich und für die jeweilige Auftraggeberseite (z. B. Anwält:innen, Institutionen, Gerichte, Privatpersonen) gut nachvollziehbar ist.

 

Honorar und Rahmenbedingungen

Privatgutachten und fachliche Stellungnahmen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
Vor Beginn des Auftrags werden Stundensatz, voraussichtlicher Umfang und eine realistische Kostenschätzung transparent besprochen und schriftlich festgehalten.

Gerichtlich beauftragte Gutachten unterliegen den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Gebührenanspruchsgesetz).
Ob in Ihrem Fall ein Privatgutachten, eine kürzere fachliche Stellungnahme oder eine andere Form der Dokumentation sinnvoll ist, kläre ich gerne im Rahmen eines Vorgesprächs.

 

Für Anfragen, Auftragsklärung oder ein unverbindliches Erstgespräch – ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.

 

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